Militärdoktrinen

Militärdoktrinen (der UdSSR und Russlands).

Inhaltsverzeichnis

1 Definition

Nach amtlicher russischer Ansicht handelt es sich bei einer M. um ein „in einem Staat (oder einer Koalition von Staaten) zu einer bestimmten Zeit akzeptiertes System von offiziellen Mitteln militärischer Gewalt zu politischen Zielen, über den Charakter von militärischen Aufgaben und Mittel ihrer Lösung sowie über die Richtungen des militärischen Aufbaus“ (Kolesnikov 1995: 101).

2 Einflussfaktoren und Auswirkungen aus russischer Sicht

M. sind eine historische Kategorie. Sie legen Konzeptionen der nationalen Sicherheit und der Hauptrichtungen der Militärpolitik des Staates zu einem bestimmten Zeitpunkt fest.

Auf die Gestaltung der M. wirken ein: Das Kräfteverhältnis in- und außerhalb von Staaten, ihre Innen- und Außenpolitik, Besonderheiten ihrer geopolitischen und geostrategischen Lage, wirtschaftliche Potenziale, das Entwicklungsniveau von Waffen und Militärtechnik, die Kampfkraft der Streitkräfte, geistige und sittliche Traditionen von Volk und Armee, die Ausrichtung der M. verbündeter und verfeindeter Staaten usw. Die politische und militärische Führung eines Landes bestimmt die M. v. a. unter Berücksichtigung von früheren militärischen Erfahrungen, Einschätzungen von aktuellen Erscheinungen des Militärwesens sowie Prognosen über den Charakter künftiger Kriege und Methoden ihrer Führung. Die Bestimmungen der M. sind für Staat und Militär verbindlich und leiten ihre Tätigkeiten an. Daher spielt die M. eine wichtige koordinierende und organisierende Rolle. Sie soll die Einheit der Ansichten und Aktivitäten aller handelnden Akteure der Militärpolitik sichern.

Der Inhalt der M. berührt einen großen Kreis von Fragen und spiegelt sich gleichzeitig in vielen Dokumenten wider. Dazu gehören Gesetze und Unterlagen von Exekutive und Legislative, die Fragen der nationalen Sicherheit, Verteidigung und des militärischen Aufbaus betreffen; Bestimmungen über die Kampfhandlungen der Streitkräfte; allgemeine Truppendienstvorschriften und grundlegende Befehle; Vorschriften und Anleitungen, welche das Leben und die Tätigkeit der Streitkräfte in Friedenszeiten reglementieren usw.

Eine M. geht auf folgende Fragen ein: Hält ein Staat Krieg für ein annehmbares Mittel zur Realisierung seiner Politik oder lehnt er ihn ab; von wem geht eine militärische Bedrohung aus und wer gilt als direkter oder indirekter militärischer Verbündeter; welchen Charakter wird ein künftiger Krieg voraussichtlich aufweisen und woraus bestehen seine Ziele; welche Streitkräfte benötigt der Staat zur Lösung militärischer Aufgaben; welche Aufgaben sind den Streitkräften gestellt; wie sind der militärische Aufbau sowie die Vorbereitung des Landes und der Streitkräfte auf einen Krieg auszurichten; was sind die wahrscheinlichsten Methoden der Führung eines Krieges.

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3 Entwicklung der sowjetischen Militärdoktrin

Die ersten sowjetischen Theorien, welche der Held des russischen Bürgerkrieges Michail Frunze (1885–1925) u. a. mit seiner Arbeit „Die einheitliche Militärdoktrin und die Rote Armee“ (1921) beeinflusste, gingen von der Vorstellung der vermeintlich bevorstehenden europäischen bzw. Weltrevolution aus. Die Annahmen der 30er Jahre sahen eine klare Priorität der Offensive vor. Ein angreifender Gegner (als der 1939 Finnland dargestellt wurde, um den sowjetischen „Winterkrieg“ gegen dieses zu legitimieren) sollte sofort zurückgeschlagen und dann auf seinem Territorium besiegt werden. Die praktische Umsetzung im Zweiten Weltkrieg scheiterte jedoch: Die UdSSR erlitt durch die deutsche Invasion (1941) gewaltige Verluste an Menschen und Material und kämpfte dann dreieinhalb Jahre auf eigenem Boden.

Im Mittelpunkt der sowjetischen doktrinären Vorstellungen nach dem Zweiten Weltkrieg standen von immer weiter reichenden Raketen getragene Atomwaffen, denen eine entscheidende Rolle in einem künftigen „großen“ Krieg zugesprochen wurde. Offiziell behauptete die UdSSR stets, dass ein Atomkrieg u. a. deswegen unbedingt verhindert werden müsse, weil es in ihm keine Sieger geben würde. Tatsächlich aber besaß sie jahrzehntelang eine M., die „den Atomkrieg als erzwungenes Mittel zur Erreichung politischer Ziele und der Möglichkeit des Sieges der UdSSR und ihrer Verbündeten darin anerkannte“ (Kolesnikov 1995: 105).

Zu sowjetischer Zeit war das Verständnis sowohl der eigenen M. wie auch der M. der „potenziellen Gegner“ (also v. a. USA/NATO, Japan, seit den 60er Jahren auch China) stark ideologisiert und beruhte auf dem „wissenschaftlichen“ Marxismus-Leninismus. Ein Dokument mit der Bezeichnung „M. der UdSSR“ wurde nicht bekannt und dürfte auch nie existiert haben. Die entsprechenden Festlegungen waren auf zahlreiche politische und militärische Dokumente verteilt. 1987 wurde eine „M. der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages“ verabschiedet, bei der es sich aber mehr um eine politische Deklaration bzw. Absichtserklärung handelte, denn um eine auf einer umfassenden Analyse der Weltlage gegründete Festlegung der Aufgaben der beteiligten Staaten und ihrer Streitkräfte in Frieden und Krieg. Gegen Ende der Sowjetzeit gab es Entwürfe für eine zusammengefasste M. der UdSSR. Eine solche konnte aber bis zu ihrem Zerfall nicht mehr offiziell beschlossen werden.

4 Die politische und die militärische Komponente

Aus russischer Sicht besitzt eine M. zwei eng verbundene und einander bedingende Komponenten, nämlich eine politische und eine eigentliche militärische. Die dominierende politische Seite behandelt die Einsetzung von Mitteln zur Ausübung von bewaffneter Gewalt zu politischen Zielen, die Einstellung des Staates zum Krieg, die militärpolitischen Ziele des Staates und mögliche Wege zu ihrer Erreichung sowie Aufgaben der geistigen und ideologischen Vorbereitung von Volk und Armee auf einen möglichen Krieg. Der militärische Faktor der M. beruht auf den politischen Vorgaben. Er prognostiziert die militärischen Gefahrenmomente für den Staat, bestimmt den strategischen Charakter möglicher Kriege, ihre operativ-taktischen Besonderheiten, qualitative und quantitative Parameter des Aufbaus der Streitkräfte, der Prinzipien ihrer personellen Besetzung, Methoden des militärischen Einsatzes, die militärische Technologiepolitik sowie Aufgaben zur allg. Vorbereitung der Streitkräfte, des Landes und der Bevölkerung auf einen Krieg.

Die M. der UdSSR war in den Deklarationen ihres politisches Teils defensiv (kein Staat wird die Möglichkeit einer eigenen Aggression gegen andere einräumen), in ihrer militärischen Komponente aber klar offensiv.

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5 „Grundbestimmungen der Militärdoktrin der Russländischen Föderation“ (1993)

Mit dem Zerfall des Warschauer Paktes und schließlich der UdSSR selbst (1991) stand Moskau vor einer prinzipiell veränderten militärpolitischen Situation. Eine vorübergehend erwogene M. der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) kam nicht zustande. Am 2.11.1993 setzte Präsident Boris Jelzin „Grundbestimmungen der M. der Russländischen Föderation“ in Kraft.

„Politische Grundlagen der M.“ (Abschnitt 1) legen fest: die Einstellung der Russländischen Föderation (RF) zu militärischen Konflikten, zum Einsatz der Streitkräfte und anderer Truppen; Hauptquellen militärischer Bedrohungen; politische Prinzipien und Hauptrichtungen der sozialen und politischen Unterstützung der militärischen Sicherheit der RF; Aufgaben des Staates im Bereich der Garantie der militärischen Sicherheit. „Militärische Grundlagen der M.“ (Abschnitt 2) bestimmen die Grundlagen des Einsatzes der Streitkräfte und anderer Truppen der RF; die Aufgaben der Streitkräfte und anderer Truppen der RF und der Organisation ihrer Leitung; Grundziele, Prinzipien und Aufgaben des Aufbaus der Streitkräfte und anderer Truppen der RF. „Militärtechnische und wirtschaftliche Grundlagen der M.“ (Abschnitt 3) umfassen Ziele und Aufgaben der militärtechnischen Unterstützung der militärischen Sicherheit der RF; Hauptrichtungen der Entwicklung der Rüstungsindustrie der RF; die Rüstungszusammenarbeit der RF mit dem Ausland.

6 „Militärdoktrin der Russländischen Föderation“ (2000)

Diese M. ist offenkundig stark von der Operation „Allied Force“ der NATO gegen Jugoslawien (Frühjahr 1999) und den beiden russischen Militärinterventionen in Tschetschenien (1994–96 und seit 1999) geprägt. Das Dokument zerfällt in drei Abschnitte. In den „Militärpolitischen Grundlagen“ werden Aussagen zur militärpolitischen Situation, grundlegenden militärischen Bedrohungen, der Gewährleistung militärischer Sicherheit, der militärischen Organisation des Staates und der Leitung der militärischen Organisation des Staates getroffen. Die „Militärstrategischen Grundlagen“ behandeln den Charakter von Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie die Grundlagen des Einsatzes der Streitkräfte und anderer Truppen der RF. Die „Militärökonomischen Grundlagen“ regeln die militärwirtschaftliche Unterstützung der militärischen Sicherheit sowie die internationale militärpolitische und rüstungswirtschaftliche Kooperation der RF.

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7 Krieg und Sieg in den Militärdoktrinen von 1993 und 2000

Nach den „Grundbestimmungen“ von 1993 haben die russischen Streitkräfte im Falle einer Aggression gegen die RF und ihre Verbündeten die Aufgabe, „die Kampfhandlungen in einem möglichst frühen Stadium zu beenden und Frieden zu Bedingungen zu schließen, die den Interessen der RF entsprechen“.

Die M. von 2000 konstatiert eine Reduzierung der Gefahr eines großmaßstäblichen Krieges, gleichzeitig aber auch eine Zunahme von lokalen Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie eine Verstärkung von nationalem, ethnischem und religiösem Separatismus. Die Präambel der M. postuliert ihren „Verteidigungscharakter“. Die Tageszeitung des Verteidigungsministeriums, der „Rote Stern“, meinte bei der Erörterung eines im Oktober 1999 veröffentlichten Entwurfes der M. allerdings, dass „Verteidigung Angriff nicht ausschließen darf“ (Krasnaja Zvezda 22.10.1999: 2). Auch der M. von 2000 lässt keinen Zweifel daran, dass Russland in lokalen Kriegen und internationalen militärischen Konflikten eine „Neutralisierung des Aggressors“ und eine Regelung zu Bedingungen erreichen müsse, die seinen Interessen entsprechen.

8 Rolle der Kernwaffen

Die UdSSR hatte einen Ersteinsatz von Kernwaffen seit 1982 offiziell ausgeschlossen (obwohl ihre Pläne für den Kriegsfall in Europa zweifellos auch danach einen solchen vorsahen). Das postsowjetische Russland erhebt einen solchen Anspruch formal nicht. So heißt es in den „Grundbestimmungen“: „Die RF setzt ihre Kernwaffen gegen keinen Staat ein, der Teilnehmer des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen vom 1.7.1968 ist und der über keine Kernwaffen verfügt, außer im Falle a) eines bewaffneten Überfalls auf die RF, ihr Territorium, ihre Streitkräfte und andere Truppen oder ihre Verbündeten durch einen solchen Staat, der durch ein Bündnisabkommen mit einem Staat verbunden ist, der über Kernwaffen verfügt; b) gemeinsamer Handlungen eines solchen Staates mit einem Staat, der über Kernwaffen verfügt, zur Durchführung oder Unterstützung eines Eindringens in oder eines bewaffneten Überfalls auf die RF, ihr Territorium, ihre Streitkräfte und andere Truppen oder ihre Verbündeten“. Ganz ähnlich lautet die Formulierung in der M. von 2000. - Damit wird eine Anwendung von Kernwaffen nicht nur als Reaktion auf einen atomar ausgeführten Angriff, sondern auch als Ersteinsatz für den Fall angedroht, dass ein Angriff mit konventionellen, chemischen und biologischen Waffen erfolgt.

Einschlägig bedeutende Aussagen erhält auch die (der M. in der Hierarchie sicherheitspolitischer Dokumente Russlands übergeordnete) „Konzeption für nationale Sicherheit“, die erstmals 1997 vorgelegt und 2000 in einer modifizierten Fassung verabschiedet wurde. Dabei kam es nach allg. Auffassung zu einer Senkung der Schwelle zu einem Atomwaffeneinsatz: Während es in der Fassung von 1997 hieß, dass er bei einer „Bedrohung für die Existenz Russlands als souveräner Staat“ erfolgt, wurde er 2000 für den Fall vorgesehen, dass bei der „Abwehr einer bewaffneten Aggression alle anderen Maßnahmen zur Lösung einer Krisensituation erschöpft sind oder sich als ineffektiv erwiesen haben“. Russland betrachtet sein Atomarsenal nicht nur als militärisches Instrument für einen derzeit und in der überschaubaren Zukunft wenig wahrscheinlichen großmaßstäblichen Krieg, sondern auch als politisches Instrument, denen das Land ganz maßgeblich seinen Status als Großmacht und sein Gewicht in den internationalen Beziehungen (und besonders gegenüber dem Westen) verdankt.

Arbatov A. G. 2000: The Transformation of Russian Military Doctrine: Lessons Learned from Kosovo and Chechnya. Garmisch-Partenkirchen: Frank W. C.; Gillette P. S. (ed.) 1992: Soviet Military Doctrine from Lenin to Gorbachev. Westport. Kolesnikov M. 1995: Doktrina voennaja. Gračev P. (Red.): Voennaja enciklopedija v vosʼmi tomach 3, Moskva. Kokošin A. A. 1995: Armija i Politika. Sovetskaja voenno-političeskaja i voenno-strategičeskaja myslʼ, 1918-1991 gody. Moskva. Malek M. 1992: Militärdoktrin und Marinepolitik der UdSSR 1956-1985. Frankfurt a. M. Sadykiewicz M. 1985: Die sowjetische Militärdoktrin und Strategie. Koblenz.

(Martin Malek)

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