Preußen (Bund)
Preußischer Bund
P. B. Bund nannte sich das 1440 geschlossene Bündnis von Landadeligen und Städten, mit dessen Hilfe die Vertragschließenden ständische Mitspracherechte gegen den Deutschen Orden im Deutschordensstaat Preußen durchsetzen wollten.
Die tiefe Krise des preußischen Ordensstaates in der ersten Hälfte des 15. Jh. hatte zu wachsenden Spannungen zwischen Landesherrn und Untertanen geführt, weil der Orden ständig bestrebt war, seine finanzielle Situation zu deren Lasten zu verbessern. Dies geschah z. B. durch den Versuch, die ländliche Verfassung zu verändern: Nach Culmer Recht vergebene Dienstgüter, deren Inhaber frei und nur zum Kriegsdienst verpflichtet waren, sollten zu zinspflichtigen Güter herabgedrückt werden. Mit den Städten geriet der Orden über Fragen des Handels und des Gerichtswesens in Streit. Nach anfänglichen Versuchen unter Hochmeister Konrad von Erlichshausen (1441–49), zu einem Ausgleich zu kommen, suchte der Orden unter Hochmeister Ludwig von Erlichshausen (1450–67), gegen diese neue, organisierte Form ständischen Widerstandes auf dem Gerichtswege vorzugehen, widersprach der Bund als Oppositionsbewegung gegen einen geistlichen Landesherrn doch kirchenrechtlichen Bestimmungen.
Als ein Schiedsspruch Kaiser Friedrichs III. (1440–93) 1453 den P. B. für illegal erklärte, beantwortete der Bund dies mit der Aufkündigung des Gehorsams gegenüber dem Hochmeister und erhob sich gegen die Herrschaft des Deutschen Ordens. Zugleich unterstellte er sich selbst dem polnischen König als neuem Landesherrn. Der so ausgelöste Dreizehnjährige Krieg, auch Städtekrieg genannt, endete 1466 mit dem Zweiten Thorner Frieden, der die Aufteilung des Ordenslandes Preußen in das Königliche Preußen, das Bistum Ermland (poln. Warmia) und den Restordensstaat festlegte.
Boockmann H. 1992: Ostpreußen und Westpreußen. Berlin (=Deutsche Geschichte im Osten Europas 1).